Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses im Rahmen einer klinisch-psychologischen Behandlung ist das Bestehen einer psychischen Erkrankung bzw. Befindungsstörung, wie etwa Depressionen oder Ängste, die z.B. auch im Zuge einer Krebsdiagnose - oder Behandlung oder anderen körperlichen Erkrankungen (z.B. nach einem Herzinfarkt) auftreten können.
Ab 1.1.2924 gewähren die Krankenkassen Kostenzuschüsse in folgender Höhe:
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60
Stichworte:
Kostenzuschuss, klinisch-psychologische Behandlung Krankenkassa
